Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Änderungsmeldung - Vorzeitige Beendigung des Aktienrückkaufprogramms
Der Vorstand der Software AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 06. März 2017 einen Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) in der Zeit bis spätestens zum 15. Mai 2017 unter Ausnutzung der am 31. Mai 2016 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung beschlossen.
Im Hinblick auf die bevorstehende Hauptversammlung der Software AG am
17. Mai 2017 hat der Vorstand der Software AG beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm dahingehend zu ändern, dass dieses vorzeitig mit Wirkung zum Ende des Handelstages (XETRA) 11. Mai 2017 beendet wird.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass während des Aktienrückkaufes nicht durchgehend sichergestellt werden konnte, dass die gekauften Aktien am zweiten auf den Kauf folgenden Banktag (T+2) in das Depot der Gesellschaft gebucht werden.
Mit der vorzeitigen Beendigung soll diesen Unsicherheiten entgegengewirkt und sichergestellt werden, dass die Hauptversammlung über den Gewinnverwendungsbeschluss auf einer eindeutigen Grundlage die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien betreffend abstimmen kann.
Weitere Informationen zum Aktienrückkaufprogramm und den getätigten
Transaktionen sind im Internet unter www.softwareag.com im Bereich "Investor Relations" veröffentlicht.
Darmstadt, den 11. Mai 2017
Software AG
Der Vorstand
11.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de