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EQS-RPT News vom 19.08.2024

splendid medien AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

splendid medien AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
splendid medien AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
19.08.2024 / 19:47 CET/CEST
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splendid medien AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

 

Köln, 19.08.2024 – Herr Andreas R. Klein ist als Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG (WKN 727950, ISIN DE0007279507) und Mitglied des Vorstandes nahestehende Person i.S.d. § 111a AktG. Der langjährig bestehende Mietvertrag zwischen der Splendid Synchron GmbH als Mieter und unter anderem Herrn Andreas R. Klein als Vermieter wurde durch einen Nachtrag vom 16.8.2024 verlängert und die Nettokaltmiete rückwirkend zum 1. Januar 2024 um monatlich EUR 700 erhöht. Die Miete beträgt damit nunmehr EUR 135.000 p.a. (inkl. Nebenkosten) und fließt Herrn Andreas R. Klein in voller Höhe zu. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss der Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag zugestimmt.

 

 

 



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