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A.H.T Syngas Technology N.V.

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DGAP-News News vom 01.07.2016

A.H.T Syngas Technology N.V.: LoI mit japanischer Betreiberfirma

DGAP-News: A.H.T Syngas Technology N.V. / Schlagwort(e): Absichtserklärung

2016-07-01 / 14:35
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DGAP-Corporate News:

AHT unterzeichnet Letter of Intent mit japanischer Betreiberfirma

Overath, 01. Juli 2016 - Die Geschäftsführung der A.H.T. Services GmbH, eine 100%-Tochtergesellschaft der A.H.T. Syngas Technology N.V., gibt hiermit bekannt dass eine Rahmenvereinbarung mit der in Japan ansässigen Betreibergesellschaft geschlossen wurde. Danach wird die AHT bis spätestens zum Ablauf des ersten Quartals 2017 eine Energieerzeugungsanlage auf Biomasse-Basis von bis zu 500 kW elektrischer Leistung liefern und in Betrieb setzen. Der Letter of Intent sieht eine längerfristig angelegte Zusammenarbeit vor, mit der Option auf weitere Anlagen sowie den dazu gehörigen Service. "Unser sehr erfolgreiches Projekt in Miyagi/Japan, hat maßgeblich zu dieser aussichtsreichen Vereinbarung beigetragen. Der japanische Markt bietet attraktive Bedingungen, sowohl für die AHT als auch für die Betreiber vor Ort. Die Stärke des Yen macht unsere Technologie nun deutlich günstiger und die hohen Einspeisevergütungen in Japan sichern Betreibern hohe Returns on Investment", erklärt dazu Gero Ferges, Vorstand der Gesellschaft.

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Weitere Informationen sind unter info@aht-syngas.com erhältlich.

Unternehmenszweck der AHT und ihrer operativen Tochter AHT Service GmbH ist es, umweltschonende Gasgewinnungsanlagen und Synthese-Gaskraftwerke zur Erzeugung elektrischer und thermischer Energie zu konzipieren, zu bauen und zu realisieren.

Der Klimawandel veranlasst viele lokale Kleinenergieversorger ihre vorhandenen Ressourcen mit den Möglichkeiten der robusten Rein- und Prozessgastechnologie der AHT abzugleichen, welche sich nach modernen Standards rechnet.

Regionalschwerpunkte für die AHT sind Asien und Europa. AHT liefert Kompaktanlagen mit einer benötigten elektrischen Leistung von 200 bis 800 kW und errichtet maßgeschneiderte Großanlagen mit elektrischer Leistung bis derzeit 10 Megawatt sowie thermischer Leistung bis derzeit 35 Megawatt.



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