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STEMMER IMAGING AG

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DGAP-News News vom 09.03.2018

STEMMER IMAGING AG Börsengang: Ende der Stabilisierungsperiode und Ausübung der Greenshoe-Option

DGAP-News: STEMMER IMAGING AG / Schlagwort(e): Börsengang

09.03.2018 / 20:46
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STEMMER IMAGING AG Börsengang: Ende der Stabilisierungsperiode und Ausübung der Greenshoe-Option

Puchheim, 9. März 2018 - Die STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) wurde am 8. März 2018 von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (nachfolgend "Hauck & Aufhäuser") in ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager darüber informiert, dass die Stabilisierungsperiode im Rahmen des Börsengangs zum 8. März 2018 beendet wurde und Hauck & Aufhäuser als Sole Bookrunner die von Seiten der SI HOLDING GmbH eingeräumte Greenshoe-Option zum Platzierungspreis in Höhe von 34,00 Euro je Aktie in voller Höhe (390.000 Aktien) ausgeübt hat. Damit sind die beim Börsengang mehr zugeteilten 390.000 Aktien, die von der SI HOLDING GmbH zunächst in Form eines Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt wurden, vollständig platziert.

Im Rahmen des Börsengangs war Hauck & Aufhäuser als Stabilisierungsmanager berechtigt, bis zum dreißigsten Kalendertag nach der am 27. Februar 2018 erfolgten Aufnahme der Börsennotierung der Aktien der STEMMER IMAGING AG zum Handel im Freiverkehr (Segment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse Maßnahmen zur Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der STEMMER IMAGING AG zu ergreifen (Stabilisierungsmaßnahmen). In ihrer Eigenschaft als Stabilisierungsmanager hat uns Hauck & Aufhäuser mitgeteilt, dass keine Stabilisierungsmaßnahmen an der Frankfurter Wertpapierbörse durchgeführt wurden und die Stabilisierungsperiode gestern beendet wurde.

Die Hauck & Aufhäuser in ihrer Eigenschaft als Stabilisierungsmanager eingeräumte Greenshoe-Option auf Erwerb von bis zu 390.000 Aktien der Gesellschaft wurde am 8. März 2018 in voller Höhe ausgeübt. Sämtliche Erlöse (abzüglich der vereinbarten Provisionen und Kosten) aus der Ausübung der Greenshoe-Option hat die SI HOLDING GmbH erhalten.


Über STEMMER IMAGING

STEMMER IMAGING ist einer der führenden Anbieter von Bildverarbeitungstechnologie für den Einsatz in Industrie und Wissenschaft in Europa. Mit einer perfekten Kombination aus innovativen Produkten, eigener Software, kompetenter Beratung und umfassendem Service unterstützt STEMMER IMAGING Kunden dabei, Bildverarbeitungsaufgaben einfach, sicher und schnell zu lösen. In 19 Ländern Europas stehen erfahrene Spezialisten für eine einfache Kontaktaufnahme und lokale Beratung zur Verfügung.
Kunden von STEMMER IMAGING profitieren von der Kombination aus einzigartiger Produktvielfalt weltweit führender Hersteller (z.B. Kameras, Optiken, Beleuchtungen, Bildverarbeitungssysteme, Software) und dem Lösungs-Know-how erfahrener Experten. Neben der technisch und wirtschaftlich optimalen Kombination von Komponenten für die jeweilige Aufgabenstellung kommt der lösungsorientierten Kundenbetreuung u.a. durch Machbarkeitsstudien, Entwicklungsdienstleistungen, Schulungen und einem kundennahen Support besondere Bedeutung zu.


Kontakt

STEMMER IMAGING AG
Astrid Sommerkamp
Marcom & Events Group Manager
Telefon: +49 89 80902-221
E-Mail: ir@stemmer-imaging.de


Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind bereits verkauft worden. Eine Zeichnung von Aktien der STEMMER IMAGING AG im Rahmen des Angebots ist nicht mehr möglich. Das Angebot in Deutschland erfolgte ausschließlich auf der Grundlage des veröffentlichten und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegten Wertpapierprospekts. Kopien dieses Wertpapierprospekts waren in den Geschäftsräumen der STEMMER IMAGING AG, Gutenbergstr. 9-13 | 82178 Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf den Internetseiten der Frankfurter Wertpapierbörse und der STEMMER IMAGING AG (www.stemmer-imaging.de) in der Rubrik Investor Relations kostenfrei erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
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