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DGAP-Ad-hoc News vom 08.08.2013

Sto AG: Klage gegen Hauptversammlungsbeschluss zum Formwechsel in SE & Co. KGaA eingereicht

Sto AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

08.08.2013 14:50

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


* Sto AG - Klage gegen Hauptversammlungsbeschluss zum Formwechsel in SE & Co. KGaA eingereicht


Der Vorstand der Sto AG, Stühlingen, gibt bekannt, dass der Sto AG heute eine Klageschrift zugestellt worden ist, in der eine Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juni 2013 zu Punkt 6 der Tagesordnung (Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Sto Management SE und über die Feststellung der Satzung) erhoben worden ist.
Die Klage wird vor der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Mannheim unter dem Aktenzeichen 23 O 50/13 geführt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

Ansprechpartner Sto AG:
Rolf Wöhrle, Vorstand Finanzen, T: 07744-57-1241, r.woehrle@sto.com

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