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Ströer SE & Co. KGaA

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DGAP-PVR News vom 19.08.2019

Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Ströer SE & Co. KGaA

19.08.2019 / 20:58
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Ströer SE & Co. KGaA hat am 14. August 2019 von der Deutsche Telekom Trust e.V., Bonn, Deutschland, die nachfolgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG erhalten:
 

Die Deutsche Telekom AG hat mit Dotierungs- und Transfervertrag vom 14.08.2019 das rechtliche Eigentum an ihren Ströer SE & Co. KGaA-Aktien mit sofortiger Wirkung auf den Deutsche Telekom Trust e.V. übertragen. Der Deutsche Telekom Trust e.V., die Treuhandeinrichtung des Deutsche Telekom-Konzerns, hält Treuhandvermögen zum Zwecke der Erfüllung von Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung. Die Übertragung des rechtlichen Eigentums an den Ströer SE & Co. KGaA-Aktien erfolgte zum Zwecke der Dotierung des der Deutschen Telekom AG zuzuordnenden Treuhandvermögens des Deutschen Telekom Trust e.V..

Die Deutsche Telekom AG hat sich Weisungsrechte hinsichtlich aller gesellschaftsrechtlicher Verwaltungsrechte (insbesondere der Ausübung des Stimmrechts in Hauptversammlungen der Ströer SE & Co. KGaA) sowie hinsichtlich der Veräußerung der vorgenannten Aktien vorbehalten. Chancen und Risiken von Wertveränderungen der vorgenannten Aktien verbleiben aufgrund des Besicherungszwecks bei der Deutschen Telekom AG. Das wirtschaftliche Eigentum an den vorgenannten Aktien verbleibt somit bei der Deutschen Telekom AG.

Der Deutsche Telekom Trust e.V., Bonn, Deutschland, teilt als Meldepflichtiger gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mit:

1. Bei der Investition des Deutsche Telekom Trust e.V. handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Der Deutsche Telekom Trust e.V. beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Der Deutsche Telekom Trust e.V. strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.

4. Der Deutsche Telekom Trust e.V. strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

Da der Erwerb des rechtlichen Eigentums an den Ströer SE & Co. KGaA Aktien von der Deutschen Telekom AG zum Zwecke der Dotierung des der Deutschen Telekom AG zuzuordnenden Treuhandvermögens des Deutschen Telekom Trust e.V. erfolgte, wurden für den Erwerb keine Mittel aufgewendet.



19.08.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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