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DGAP-PVR News vom 02.09.2015

SÜSS MicroTec AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SÜSS MicroTec AG 

02.09.2015 11:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



1. Die Henderson Group Holdings Asset Management Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 5. Oktober 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% beträgt (601.056 Stimmrechte). Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

2. Die HGI Asset Management Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutsch-land, am 5. Oktober 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% beträgt (601.056 Stimmrechte). Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.
3. Die Henderson Global Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 5. Oktober 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% beträgt (601.056 Stimmrechte). Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.
4. Die Henderson Holdings Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 5. Oktober 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% beträgt (601.056 Stimmrechte). Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.
5. Die HGI Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 5. Oktober 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% beträgt (601.056 Stimm-rechte). Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.
6. Die Henderson Group Holdings Asset Management Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 23. Januar 2014 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,14% beträgt (982.355 Stimmrechte). Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

7. Die HGI Asset Management Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 23. Januar 2014 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,14% beträgt (982.355 Stimmrechte). Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.
8. Die Henderson Global Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 23. Januar 2014 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,14% beträgt (982.355 Stimmrechte). Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.
9. Die Henderson Holdings Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 23. Januar 2014 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,14% beträgt (982.355 Stimmrechte). Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.
10. Die HGI Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 23. Januar 2014 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,14% beträgt (982.355 Stimm-rechte). Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.


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