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TAKKT AG

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DGAP-PVR News vom 08.08.2013

TAKKT AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung. Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2009.

TAKKT AG 

08.08.2013 18:04

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Am 06. August 2013 hat uns die Jupiter Unit Trust Managers Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 02. April 2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,10% (dies entspricht 2.036.843 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Unit Trust Managers Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Asset Management Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 06. November 2008 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,01% (dies entspricht 2.195.883 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind der Jupiter Asset Management Limited 3,01% (dies entspricht 2.195.883 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen und 2,19% (dies entspricht 1.593.880 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Investment Management Group Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 06. November 2008 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,01% (dies entspricht 2.195.883 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Investment Management Group Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Knightsbridge Asset Management Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 06. November 2008 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,01% (dies entspricht 2.195.883 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Knightsbridge Asset Management Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Asset Management Group Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 06. November 2008 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,01% (dies entspricht 2.195.883 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Asset Management Group Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Fund Management Group Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 06. November 2008 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,01% (dies entspricht 2.195.883 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Fund Management Group Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Fund Management PLC, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 06. November 2008 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,01% (dies entspricht 2.195.883 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Fund Management PLC nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.



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