Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 35. Zwischenmeldung
Göppingen – 27. September 2022 – Am 26. September 2022 wurde eine Anzahl von 27.978 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TeamViewer AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. Februar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Februar 2022 mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen
(Stück Aktien) |
Volumengewichteter Durchschnittskurs
(€) |
26. September 2022 |
27.978 |
8,07490 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der TeamViewer AG veröffentlicht unter https://ir.teamviewer.com/aktienrueckkauf.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 3. Februar 2022 bis einschließlich 26. September 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 24.093.675 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der TeamViewer AG erfolgt durch eine von der TeamViewer AG beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Kontakt:
Michael Lönne
TeamViewer AG, Investor Relations
Telefon: +49 7161 97200 81
E-Mail: ir@teamviewer.com