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DGAP-Ad-hoc News vom 20.12.2013

Telefónica Deutschland Holding AG: Telefónica Deutschland und Telekom schließen verbindliche Vereinbarung zur Erweiterung der Festnetz-Kooperation nach Freigabe durch BNetzA-Entscheidungsentwurf

Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Vertrag
20.12.2013 16:08

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Telefónica Deutschland und Telekom schließen verbindliche Vereinbarung zur Erweiterung der Festnetz-Kooperation nach Freigabe durch BNetzA-Entscheidungsentwurf.

Telefónica Deutschland und die Telekom haben heute eine verbindliche Vereinbarung zur Erweiterung ihrer Festnetz-Kooperation geschlossen. Die Kooperation umfasst - wie in der Mitteilung vom 2. Mai 2013 bekannt gemacht - die verstärkte Inanspruchnahme der Highspeed-Infrastruktur der Telekom durch Telefónica Deutschland für ihre Festnetzprodukte. Im Rahmen dieser Kooperation, die in 2014 beginnen soll, wird Telefónica Deutschland den Übergang von der eigenen ADSL-Infrastruktur hin zu einer zukunftsfähigen NGA-Plattform umsetzen können. Der Übergang soll voraussichtlich in 2019 vollständig abgeschlossen sein. Telefónica Deutschland wird weiterhin VDSL- und Vectoring-Vorleistungsprodukte der Telekom nutzen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat der Kooperation in ihrem Entscheidungsentwurf zugestimmt. Die Kooperation bedarf noch einer finalen Entscheidung der BNetzA nach Konsultation mit der Europäischen Kommission. Diese Entscheidung wird im ersten Halbjahr 2014 erwartet.

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