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Telefónica Deutschland Holding AG

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DGAP-RPT News vom 29.10.2020

Telefónica Deutschland Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Telefónica Deutschland Holding AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
29.10.2020 / 07:18
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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München, 29. Oktober 2020

Telefónica Deutschland kooperiert mit Telefónica Infra, S.L.U. und der Allianz Gruppe bei der Gründung eines Glasfaser Joint Ventures

Am 29. Oktober 2020, hat die Telefónica Deutschland (konkret Telefónica Germany 1. Beteiligungsgesellschaft mbH) mit der Telefónica Infra, S.L.U. und der Allianz Gruppe die Gründung eines Joint Ventures vereinbart, um Glasfaseranschlüsse für Haushalte (FTTH: "Fibre to the home") in Deutschland auszubauen. Nach dem Abschluss (Closing) der Transaktion, welcher voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2021 stattfindet, werden die Telefónica Gruppe und die Allianz Gruppe anfangs jeweils 50% an dem Joint Venture halten. Als eigenständige Wholesale Gesellschaft, die operativ künftig unter Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG firmieren wird, soll sie lokale Glasfasernetze in unterversorgten ländlichen Gebieten ausbauen und interessierten Telekommunikationsdienstleistern diskriminierungsfrei FTTH Wholesale Zugang anbieten. Die Gesellschaft wird von Telefónica Deutschlands bestehender Telekommunikationsinfrastruktur, von der FTTH Infrastruktur Expertise von Telefónica Infra, S.L.U. und der Investitionsstärke der Allianz Gruppe profitieren.

Die Telefónica, S.A. ist mittelbar mit 69,2 % an der Telefónica Deutschland Holding AG beteiligt und hält 100% an der Telefónica Infra, S.L.U. Telefónica Deutschland Holding AG ist operativ in Deutschland über die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und weitere operative Tochtergesellschaften tätig.

Gemäß den Bedingungen der Joint Venture Vereinbarungen wird Telefónica Deutschland für eine zehnprozentige Beteiligung bis zu 100 Millionen Euro über einen Zeitraum von sechs Jahren in das Joint Venture investieren, das verschiedene operative Verträge mit Telefónica Germany GmbH & Co. OHG abschließen wird.

Telefónica Deutschlands Investitionen für die zehnprozentige Beteiligung erfolgen zu den gleichen Konditionen und gemäß der gleichen Bewertung wie sie auch für die 40-prozentige Beteiligung der Telefónica Infra, S.L.U. sowie für die 50-prozentige Beteiligung der Allianz Gruppe gelten. Das zusammengefasste Investment der Joint Venture Partner beläuft sich auf bis zu eine Milliarde Euro. Das Joint Venture kann ferner ein nachrangiges Darlehen der Allianz Gruppe in der Gesamtsumme von bis zu 500 Millionen Euro ziehen und wird voraussichtlich weitere regresslose Bankenfinanzierungen in Anspruch nehmen. Für die Allianz Gruppe wird Allianz Capital Partners im Auftrag verschiedener Allianz Versicherungsgesellschaften und dem Allianz European Infrastructure Fund in 50% der Anteile des Joint Ventures investieren.

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG wird dem Joint Venture Transportleistungen für Datenverkehr im lokalen Glasfasernetz über das bestehende Transportnetzwerk der Telefónica Deutschland zur Verfügung stellen. Dies ermöglicht dem Joint Venture FTTH Vorleistungsprodukte an Telekommunikationsdienstleister bereitzustellen, die diese Breitbandservices an ihre jeweiligen Endkunden vermarkten. Der Transportservicevertrag hat eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren. Die an Telefónica Deutschland zu zahlende Dienstleistungsvergütung ist volumenbasiert und orientiert sich an Marktkonditionen. Es wird erwartet, dass die Gesamtvergütung für die Transportleistungen - abhängig vom Fortschritt des Ausbaus - über die Mindestlaufzeit einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag erreichen wird.

Die Wholesale Gesellschaft wird spezifische FTTH Verbindungsprodukte an Telefónica Deutschland, konkret Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, verkaufen, die diese dann als Breitbandservice an ihre entsprechenden Endkunden vermarktet. Der Wholesale Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren. Das Gesamtentgelt für diese Mindestlaufzeit wird von verschiedenen Faktoren abhängen, insbesondere von der tatsächlichen Abnahme der Dienstleistungen. Es basiert auf marktüblichen Konditionen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.

Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Behörden für Fusionskontrolle, insbesondere der EU Kommission.

Weitere Informationen:

Telefónica Deutschland
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 50
D-80992 München
t +49 (0)89 2442-1010
f +49 (0)89 2442-2000
e ir-deutschland@telefonica.com



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