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DGAP-News News vom 15.02.2021

Telefónica Deutschland Holding AG: Telefónica Deutschland etabliert langfristige National Roaming Partnerschaft mit 1&1 Drillisch

DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Vertrag
15.02.2021 / 09:05
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München, 15 Februar 2021

Telefónica Deutschland etabliert langfristige National Roaming Partnerschaft mit 1&1 Drillisch

1&1 Drillisch hat heute das National Roaming-Angebot von Telefónica Deutschland vom 5. Februar 2021 verbindlich angenommen. Die Unternehmen verlängern ihre langfristige Partnerschaft durch die Umwandlung des aktuellen MBA-MVNO-Vertrags in ein National Roaming Agreement (NRA) unter den Auflagen aus dem Zusammenschluss von Telefónica Deutschland und E-Plus im Jahr 2014. Nun streben die Parteien an, die vertraglichen Details des NRA bis Mitte Mai 2021 zu finalisieren.

Das NRA unterstreicht die strategischen Ziele beider Partner: Telefónica Deutschland erhält mehr Klarheit für ihre Finanz- und Netzplanung, während 1&1 Drillisch den Ausbau des eigenen Netzes angehen kann.

Das NRA hat eine anfängliche Vertragslaufzeit von 5 Jahren, rückwirkend ab 1. Juli 2020, und kann zweimal verlängert werden. Zunächst hat 1&1 Drillisch eine Option zur Verlängerung bis Mitte 2029. Für die Zeit danach ist eine weitere Verlängerung um bis zu 5 Jahre möglich. Die kommerziellen Bedingungen der ersten Vertragsperiode sind unter der Annahme eines signifikanten Wachstums des Mobilfunkverkehrs im Netz von Telefónica Deutschland definiert.

National Roaming-Dienste umfassen die verfügbare 2G/3G/4G-Netzabdeckung, während MBA MVNO-Dienste unverändert die verfügbare 2G/3G/4G/5G-Netzabdeckung von Telefónica Deutschland beinhalten. Nach Abschluss einer definierten Übergangszeit zur Migration der Bestandskunden auf das eigene Netz ist 1&1 Drillisch für 5G auf das eigene 5G Netz angewiesen. Bis zum Abschluss der Bestandskundenmigration von 1&1 Drillisch laufen die National Roaming- und MBA MVNO-Dienste parallel. Für beide Dienste gelten die im NRA festgelegten kommerziellen Bedingungen.

Wie in den Fusionsauflagen definiert, leiten sich die Preisstrukturen des NRA aus dem MBA MVNO-Vertrag ab, im Wesentlichen eine Kombination aus Stückpreisen und vorab festgelegten, während der Vertragslaufzeit veränderbaren Abnahmevolumina. Damit sichert sich Telefónica Deutschland langfristig werthaltige Umsatzströme, während 1&1 Drillisch in der Netzausbauphase an Flexibilität gewinnt. Ein Preisüberprüfungsmechanismus kann einmal im Jahr initiiert werden.

Über weitere Details des NRA haben Telefónica Deutschland und 1&1 Drillisch Stillschweigen vereinbart.

Telefónica Deutschland erwartet keine negativen rückwirkenden Auswirkungen aus dem NRA auf die Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2020. Die Finanzplanung und der mittelfristige Ausblick der Telefónica Deutschland bleiben unberührt.

Weitere Informationen:

Telefónica Deutschland
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 50
D-80992 Munich
t +49 (0)89 2442-1010
f +49 (0)89 2442-2000
e ir-deutschland@telefonica.com



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