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DGAP-Ad-hoc News vom 15.04.2015

OLG kündigt an, Schadensersatzklage auch in zweiter Instanz zurückzuweisen: telegate AG wird weitere juristische Schritte prüfen, sobald Entscheidung vorliegt

telegate AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

15.04.2015 14:21

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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München / Düsseldorf, 15. April 2015 - Der Senat am Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute in einer mündlichen Verhandlung angekündigt, die Berufung der telegate AG in der Schadensersatzklage (AZ VI U33/13 [Kart.]) gegen die Deutsche Telekom AG zurückzuweisen. Das Gericht kündigte an, ein entsprechendes Urteil am 22. April 2015 zu veröffentlichen. Sobald die Entscheidung vorliegt, wird die telegate AG die Erfolgsaussichten einer Revision prüfen.

In der juristischen Auseinandersetzung geht es um Schadensersatz in Höhe von knapp 100 Millionen Euro (einschließlich Zinsen), den die telegate AG fordert, weil sie über Jahre zu hohe Kosten für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten an die Deutsche Telekom AG entrichten musste und die Unternehmensentwicklung deshalb nur mit geringerem Investitionsbudget vorantreiben konnte.



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