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EQS-PVR News vom 28.11.2024

ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
28.11.2024 / 13:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Am 27. November 2024 erhielten wir die folgende Mitteilung von Morgan Stanley:
 

Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 27.11.2024, in der mitgeteilt wurde, dass Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am 21.11.2024 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte an der ZEAL Network SE überschritten hat, geben wir hiermit gemäß § 43 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) folgende Mitteilung ab:

  1. Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 15 % der Stimmrechte an der ZEAL Network SE überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung.
  2. Morgan Stanley kann in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der ZEAL Network SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.
  3. Morgan Stanley beabsichtigt nicht, auf die Besetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der ZEAL Network SE Einfluss zu nehmen.
  4. Morgan Stanley beabsichtigt nicht, eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ZEAL Network SE herbeizuführen, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.
  5. Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 15 % der Stimmrechte an der ZEAL Network SE überschritt, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Die Erhöhung wurde durch eine Kombination aus externen und eigenen Mitteln von Morgan Stanley finanziert.


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