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DGAP-News News vom 29.09.2010

Tipp24 SE investiert wieder in Deutschland

Tipp24 SE  / Schlagwort(e): Sonstiges

29.09.2010 08:31


Tipp24 SE investiert wieder in Deutschland

* Veräußerung eigener Aktien zum Wiederaufbau des deutschen Lottovermittlungs-Geschäfts

* 361.180 eigene Aktien an namhafte und langfristig orientierte Investoren platziert

Die Tipp24 SE hat am 28. September 2010 sämtliche eigenen Aktien an namhafte und langfristig orientierte Investoren veräußert. Die Veräußerung der insgesamt 361.180 eigenen Aktien, entsprechend rund 4,5% des Grundkapitals, erfolgte im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 16. Juni 2009 zu einem Preis von 25 Euro je Aktie. Die Berenberg Bank begleitete die Transaktion als Lead Manager. Das Angebot war zweifach überzeichnet.
Den Erlös aus der Veräußerung wird die Tipp24 SE in den Wiederaufbau der Online-Vermittlung staatlicher Lotterien in Deutschland investieren. Dafür sollen die Partnerschaften mit den staatlichen Lotteriegesellschaften der Bundesländer wieder aufgenommen werden. In der Vergangenheit hatte Tipp24 rund 1,5 Mrd. Euro Spieleinsätze an die Lotteriegesellschaften vermittelt.
Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: 'Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs setzen wir ein klares Zeichen für den Wiederaufbau des Vermittlungsgeschäfts in Deutschland. Wir wollen die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Lotteriegesellschaften fortsetzen und schnellstmöglich wieder staatliches Lotto über das Internet vermitteln. Wir danken unseren Aktionären an dieser Stelle ausdrücklich für ihr langjähriges Vertrauen in unsere Wachstumsstrategie.'
Tipp24 musste die Lotto-Vermittlung über die Website www.tipp24.de Ende 2008 auf Grund der Beschränkungen des deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags einstellen. Diesen hatte der Europäische Gerichtshof jedoch kürzlich für unzulässig und unanwendbar erklärt.

Die Tipp24 SE hat sich zur Veräußerung der eigenen Aktien für die Finanzierung des Wiederaufbaus in Deutschland entschieden, da sie vorerst keine Gewinnausschüttungen ihrer englischen Minderheitsbeteiligungen in Anspruch nehmen wird, bis die sich in diesem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen nachhaltig geklärt sind.


Tipp24 SE       
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