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DGAP-Ad-hoc News vom 09.11.2017

TLG IMMOBILIEN AG beschließt Barkapitalerhöhung

TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Immobilien
TLG IMMOBILIEN AG beschließt Barkapitalerhöhung

09.11.2017 / 17:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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TLG IMMOBILIEN AG beschließt Barkapitalerhöhung

Berlin, Deutschland, 9. November 2017 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 beschlossen. Die Gesellschaft beabsichtigt, bis zu rund 7,4 Millionen neue Aktien auszugeben und so ihr Grundkapital auf bis zu EUR 102,0 Millionen zu erhöhen, was einer Erhöhung um rund 7,8% entspricht.

Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen von Privatplatzierungen über ein beschleunigtes Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung beginnt am 9. November 2017 und endet - vorbehaltlich einer etwaigen Beschleunigung - voraussichtlich am 10. November 2017.

Der Platzierungspreis wird vom Vorstand nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und voraussichtlich am 10. November 2017 bekannt gegeben werden.

Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 13. November 2017 zum Handel zugelassen und am 15. November 2017 in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 voll gewinnberechtigt. Settlement/Closing der Transaktion findet voraussichtlich am 15. November 2017 statt.

Die TLG IMMOBILIEN AG beabsichtigt, die Nettoerlöse aus der Privatplatzierung zur Finanzierung kürzlich erfolgter sowie zukünftiger Akquisitionen und für allgemeine Gesellschaftszwecke zu verwenden.

Kontakt

Sven Annutsch
Investor Relations
Phone: +49 30 2470 6089
E-Mail: sven.annutsch@tlg.de

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Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung im Hinblick auf die Privatplatzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die "Platzierung") dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

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