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HolidayCheck Group AG

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DGAP-CMS News vom 30.05.2017

HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 24. Zwischenmeldung

30.05.2017 / 16:21
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 24. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 22. Mai 2017 bis einschließlich 28. Mai 2017 wurden insgesamt Stück 132.276 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der HolidayCheck Group AG erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 08. November 2016 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 18. November 2016 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 22. Mai 2017 bis einschließlich 28. Mai 2017 täglich zurückgekauften Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sind wie folgt:
Datum Anzahl Aktien (Stück) Volumengewichteter Durchschnittskurs                                        (EUR)
22.05.2017  34.018                     2,88550
23.05.2017  34.653                     2,88673
24.05.2017  34.991                     2,90508
25.05.2017  28.614                     2,89544
26.05.2017  0                          0,00000

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 'Datum erster Kauf' bis einschließlich 'Datum letzter Kauf' erworbenen Aktien beläuft sich somit auf Stück 1.378.614 Aktien.
Der Erwerb der Aktien erfolgte durch eine von der HolidayCheck Group AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse über das XETRA- Handelssystem.

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der HolidayCheck Group AG veröffentlicht (www.holidaycheckgroup.com/investor- relations/aktienrueckkauf).

München, den 30. Mai 2017

HolidayCheck Group AG

Der Vorstand




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