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HolidayCheck Group AG

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DGAP-PVR News vom 18.02.2021

HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HolidayCheck Group AG
18.02.2021 / 13:03
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Nach dem Abschluss der Bezugsrechtskapitalerhöhung unter Begleitung durch die Commerzbank AG erhielt die HolidayCheck Group AG von der Commerzbank AG folgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG:

1. Der zur kurzzeitigen Überschreitung der Schwelle von 10 % der Stimmrechte führende Erwerb von Aktien
der HolidayCheck Group AG durch die Commerzbank AG diente weder der Umsetzung strategischer Ziele
noch der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern resultierte aus der technischen Abwicklung der
Kapitalerhöhung der HolidayCheck Group AG vom 10. Februar 2021 gem. § 186 Abs. 5 AktG.

2. Die Commerzbank AG beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der
HolidayCheck Group AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Falle von
Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.

3. Die Commerzbank AG strebt nicht an, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans der HolidayCheck Group AG Einfluss zu nehmen.

4. Die Commerzbank AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der HolidayCheck Group AG
an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die
Dividendenpolitik.

5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel. Diese wurden jedoch unmittelbar von den
beziehenden Aktionären erstattet, für die die treuhänderische Zeichnung der Aktien vorgenommen wurde.


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