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DGAP-News News vom 24.11.2009

TOMORROW FOCUS AG gewinnt Spruchstellenverfahren

TOMORROW FOCUS AG / Rechtssache

24.11.2009 

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


TOMORROW FOCUS AG gewinnt Spruchstellenverfahren

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg trifft zweitinstanzliche Entscheidung

München, 24. November 2009 - Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 4. November 2009 entschieden, dass das Umtauschverhältnis in dem Verschmelzungsvertrag zwischen der TOMORROW Internet AG und der TOMORROW FOCUS AG (damals firmierend als FOCUS Digital AG) aus dem Jahr 2001 nicht unangemessen sei.
 
Die übernehmende TOMORROW FOCUS AG hat daher aus dem Verschmelzungsvertrag von 2001 keine bare Zuzahlung an die Aktionäre der ehemaligen TOMORROW Internet AG zu leisten.
 
Das Spruchstellenverfahren hatten Aktionäre der TOMORROW Internet AG gemäß § 15 Abs. 1 UmwG eingeleitet, da sie der Meinung waren, das in dem Verschmelzungsvertrag von 2001 festgesetzte Umtauschverhältnis sei unangemessen. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Hamburg durch Beschluss vom 11. Oktober 2006 noch zu Lasten der TOMORROW FOCUS AG entschieden. Daher hatte es den Verschmelzungsvertrag aus 2001 abgeändert und als zusätzliche Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der TOMORROW Internet AG auf die TOMORROW FOCUS AG für jede der abzugebenden Aktien der TOMORROW Internet AG zusätzlich eine bare Zuzahlung von EUR 0,37 festgesetzt.

Mit seiner Entscheidung hatte sich das Landgericht Hamburg über die Feststellungen aller an dem Verfahren beteiligten Wirtschaftsprüfer über die zugrundeliegenden Unternehmensbewertungen hinweg gesetzt.
Gegen diese Entscheidung hatte die TOMORROW FOCUS AG noch in 2006 Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingelegt. In der Sache hat die TOMORROW FOCUS AG mit ihrer Beschwerde voll obsiegt.
Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel gegen diesen Beschluss sind allerdings nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen denkbar.

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