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DGAP-Ad-hoc News vom 19.05.2015

Travel24.com AG: Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Travel24.com AG, in der über die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden beschlossen werden soll

Travel24.com AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
19.05.2015 18:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Leipzig, 19. Mai 2015 - Die Travel24.com AG (ISIN: DE000A0L1NQ8) hat von ihrer Mehrheitsaktionärin, der UNISTER Holding GmbH, Leipzig, mit Schreiben vom 13.05.2015, welches dem Vorstand der Travel24.com AG heute übermittelt wurde, ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Travel24.com AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG erhalten. Die UNISTER Holding GmbH verfügt über das erforderliche Quorum von 5 % des Grundkapitals.

Einziger Tagesordnungspunkt des Einberufungsverlangens ist die "Abberufung und Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern". Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Daniel Kirchhof, soll mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung vorzeitig abberufen werden. Nach Ansicht der UNISTER Holding GmbH hat Herr Kirchhof mehrfach seine Pflichten als Mitglied des Aufsichtsrats verletzt, was seine vorzeitige Abberufung zur Abwendung etwaiger weiterer Nachteile für die Gesellschaft erforderlich macht.

Der Vorstand der Travel24.com AG wird das Einberufungsverlangen prüfen und unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten.



Kontakt:
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Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig
Tel.: +49 (0) 341 / 355-72705
Fax:  +49 (0) 341 / 355-72799
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