UMS AG: Vorstand beschließt Fortsetzung des Rückkaufprogramms UMS United Medical Systems International AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf 22.11.2010 17:43 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Hamburg, 22. November 2010 - Der Vorstand der UMS United Medical Systems AG (UMS/ ISIN DE0005493654) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Fortsetzung des laufenden Programms zum Rückkauf eigener Aktien über den 30. November 2010 hinaus beschlossen. Der Aktienrückkauf kann nunmehr infolge der Verlängerung im Zeitraum bis spätestens zum 2. Juni 2015 erfolgen. Die übrigen Festsetzungen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gelten für den Verlängerungszeitraum unverändert fort. Der Beschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2010, nach der die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt ist, insgesamt bis zu 10% Prozent des derzeitigen Grundkapitals (dies entspricht 541.464 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund EUR 1,11 je Aktie) zurückzukaufen. Per 22. November 2010 hält die UMS AG insgesamt 303.652 eigene Aktien, entsprechend 5,6 % des Grundkapitals. Weitere Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms sowie Informationen über die durchgeführten Rückkäufe werden regelmäßig auf der Homepage der UMS AG unter www.umsag.com veröffentlicht. Kontakt Wiebke Budwasch, Tel: (040) 500 177-0, Fax: (040) 500 177-77, E-Mail: investor@umsag.com 22.11.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: UMS United Medical Systems International AG Borsteler Chaussee 53 22453 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)40 - 500 177 - 00 Fax: +49 (0)40 - 500 177 - 77 E-Mail: investor@umsag.com Internet: www.umsag.com ISIN: DE0005493654 WKN: 549365 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Düsseldorf, Berlin, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |