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DGAP-Ad-hoc News vom 22.07.2022

Uniper SE: Einigung über Uniper Stabilisierungspaket

Uniper SE / Schlagwort(e): Sonstiges
Uniper SE: Einigung über Uniper Stabilisierungspaket

22.07.2022 / 11:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

Die Bundesregierung, Uniper SE ("Uniper") und Fortum Oyj ("Fortum") haben sich heute auf ein Stabilisierungspaket für Uniper geeinigt. Das Stabilisierungspaket sieht eine Kapitalerhöhung von rund EUR 267 Millionen zum Ausgabepreis von EUR 1,70 je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die Kapitalerhöhung wird ausschließlich durch den Bund gezeichnet und führt zu einer Beteiligung des Bundes an Uniper von rund 30% (nach der Kapitalerhöhung).

Weiter soll ein Pflichtwandelinstrument in Höhe von bis zu EUR 7,7 Milliarden an den Bund ausgegeben werden. Die Ausgabe erfolgt in Tranchen, soweit es der Liquiditätsbedarf der Uniper erfordert. Der Umtauschpreis je Aktie bei Wandlung sieht einen Abschlag von zwischen 25% und bis zu 50% auf den Börsenkurs der Uniper Aktien in einem bestimmten Zeitraum vor Durchführung der Wandlung vor.

Fortum wird die Option eingeräumt, Teile des Pflichtwandelinstruments vom Bund zu erwerben. Der Erwerb erfolgt gegen Übertragung des Rückzahlungsanspruchs aus dem EUR 4 Milliarden Darlehen, das Fortum Uniper gewährt hat und ausgezahlt ist. Der Erwerb ist beschränkt auf einen Betrag von bis zu EUR 4 Milliarden des ausgegebenen Pflichtwandelinstruments, darf in jedem Fall aber nicht mehr als 70% des ausgegebenen Pflichtwandelinstruments betragen.

Das Uniper gewährte KfW-Darlehen soll von EUR 2 Milliarden auf EUR 9 Milliarden erhöht und der Verwendungszweck ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hat Uniper in den Verhandlungen erläutert, dass ab dem 1. Oktober 2022 ein allgemeiner Mechanismus zur Weitergabe von 90% der Ersatzbeschaffungskosten für alle Importeure infolge russischer Gaskürzungen eingeführt werden soll. Dies wurde im Term Sheet als Annahme zugrunde gelegt und die Höhe der Stabilisierungsmaßnahme wurde auf Grundlage dieser Annahme kalibriert. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Bundesregierung für eine weitergehende Unterstützung bereit steht, sollten die Verluste wegen Ersatzbeschaffungen, die nicht durch operative Gewinne aus den anderen Geschäftsbereichen kompensiert werden können, einen Betrag von EUR 7 Milliarden übersteigen.

Die Stabilisierungsmaßnahmen stehen unter anderem unter dem Vorbehalt der Rücknahme der Klage von Uniper gegen die Niederlande im Zusammenhang mit dem Energiechartervertrag (Energy Charter Treaty, ECT), regulatorischer Zustimmungen, insbesondere einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU Kommission, und der Bestätigung des Investment Grade Ratings der Uniper durch S&P Global Ratings.

Uniper wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, um die Zustimmung der Aktionäre zu den Stabilisierungsmaßnahmen einzuholen.

 

Uniper wird um 14:00 Uhr MEZ eine Investoren- und Telefonkonferenz mit Klaus-Dieter Maubach (CEO) und Tiina Tuomela (CFO) zu dem vereinbarten Stabilisierungspaket anbieten. Den Link zum Webcast finden Sie unter ir.uniper.energy. Die Präsentation wird kurz vorher online zur Verfügung gestellt.

 




Kontakt:
Mitteilende Person:
Dr. Sascha Fehlemann
SVP Corporate Legal Affairs

Kontakt für Investoren und Analysten:
Stefan Jost
Executive Vice President
Group Finance & Investor Relations
Uniper SE
Holzstraße 6
40221 Düsseldorf
Telefon +49 211 4579 8200
Telefax +49 211 4579 2022
E-Mail ir@uniper.energy

Pressekontakt:
Georg Oppermann
Senior Vice President
External Communication & Sustainability Communication
Uniper SE
Holzstraße 6
40221 Düsseldorf
Telefon +49 211 4579 5532
Mobil +49 178 439 48 47
E-Mail press@uniper.energy

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