United Internet AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung
Die United Internet AG hat am 16. August 2019 insgesamt 74.866 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 15. August 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien für den 16. August 2019 mitgeteilt.
Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Datum |
Gesamtvolumen täglich zurückerworbener Aktien (Stück) |
Täglicher volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR
(ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen) |
16. August 2019 |
74.866 |
27,5026 |
Das Gesamtvolumen der am 16. August 2019 durch die United Internet AG zurückerworbenen Aktien beläuft sich auf 74.866 Stück.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html abrufbar.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der United Internet AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Montabaur, den 19. August 2019
United Internet AG
Der Vorstand