United Internet AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 4. Zwischenmeldung
Die United Internet AG hat im Zeitraum vom 30. August 2021 bis einschließlich 3. September 2021 insgesamt 79.982 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 9. August 2021 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien für den 10. August 2021 mitgeteilt.
Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Datum |
Gesamtvolumen täglich zurückerworbener Aktien (Stück) |
Täglicher volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR
(ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen) |
30.08.2021 |
8.835 |
36,6533 |
31.08.2021 |
13.258 |
36,7589 |
01.09.2021 |
15.558 |
36,8235 |
02.09.2021 |
17.418 |
36,8225 |
03.09.2021 |
24.913 |
36,3838 |
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Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 10. August 2021 durch die United Internet AG zurückerworbenen Aktien auf 379.506 Stück.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html abrufbar.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der United Internet AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Montabaur, den 6. September 2021
United Internet AG
Der Vorstand