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DGAP-Ad-hoc News vom 12.06.2019

VARTA AG: VARTA AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

VARTA AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
VARTA AG: VARTA AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

12.06.2019 / 17:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

 

VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

VARTA AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

Ellwangen, 12. Juni 2019 - Der Vorstand der VARTA AG (die "Gesellschaft"), hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre durchzuführen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage und unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei durch Ausgabe einer solchen Anzahl von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht, mit der ein Bruttoerlös von ca. EUR 100.000.000 erzielt wird. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten, welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet und voraussichtlich vor Handelsbeginn am morgigen Tag schließen wird.

Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2019 voll dividendenberechtigt und tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien.
Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung einer weiteren Ausweitung der Produktionskapazitäten im stark wachsenden Bereich der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen verwendet werden, die für Hightech-Consumerprodukte eingesetzt werden. Dadurch will die Gesellschaft ihre Produktion um zusätzlich 40 Millionen Zellen pro Jahr ausweiten mit dem Ziel, bis 2021 auf eine jährliche Gesamtproduktion von deutlich über 100 Millionen Zellen zu kommen.
Die Kapitalmaßnahme wird von Berenberg als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner begleitet. Die Gesellschaft hat einem sechsmonatigen Lock-Up mit marktüblichen Ausnahmen zugestimmt.
Der erste Handelstag der neuen Aktien ist voraussichtlich der 14. Juni 2019.

Über die VARTA AG

Die VARTA AG als Muttergesellschaft der Gruppe ist über ihre Tochtergesellschaften VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH in den Geschäftssegmenten Microbatteries und Energy Storage Solutions tätig. VARTA Microbattery ist heute bereits ein Innovationsführer im Bereich Mikrobatterien, einer der Marktführer bei Hörgerätebatterien und strebt die marktführende Position bis 2020 auch für Lithium-Ionen-Batterien im Bereich Wearables, insbesondere bei Hearables, an. Die VARTA Storage GmbH fokussiert sich auf das Design, die Systemintegration und die Montage von stationären Lithium-Ionen-Energiespeichersystemen für Haushalte und kommerzielle Anwendungen sowie für maßgeschneiderte Batteriespeichersysteme für OEM-Kunden. Mit fünf Produktions- und Fertigungsstätten in Europa und Asien sowie Vertriebszentren in Asien, Europa und den USA sind die operativen Tochtergesellschaften der Gruppe derzeit in über 75 Ländern weltweit tätig.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der VARTA AG dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der VARTA AG findet nicht statt.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") dar. Die Aktien der VARTA AG (die "Aktien") sind nicht und werden nicht nach dem U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder von der Registrierungspflicht befreit. Ein öffentliches Angebot oder eine Registrierung gemäß dem Securities Act sind nicht vorgesehen.

Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur gerichtet an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder (ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) oder Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 fallen (wobei diese Personen zusammen als "Qualifizierte Personen" bezeichnet werden). Die Aktien stehen nur Qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Aktien zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber Qualifizierten Personen abgegeben. Diese Mitteilung ist nur an Qualifizierte Personen gerichtet und sämtliche Personen, die keine Qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung handeln.

Kontakt:

Bernhard Wolf
Head of Investor Relations
Tel: +49 79 61 921-969
Mail: bernhard.wolf@varta-ag.com


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