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DGAP-Ad-hoc News vom 05.07.2013

Viscom AG: Umwandlung gebundener in freie Kapitalrücklage

Viscom AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
05.07.2013 14:12

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Hannover, 5. Juli 2013 - Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG, Hannover, (ISIN DE0007846867) haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, der Hauptversammlung die Umwandlung eines Teils der gebundenen in eine freie Kapitalrücklage vorzuschlagen. Dies soll durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung erfolgen, über die im Rahmen einer am 20. August 2013 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden soll. Die Einberufung zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung mit weiteren Details wird voraussichtlich am 10. Juli 2013 im Bundesanzeiger erscheinen.
Die geplante Umwandlung der gebundenen in eine freie Kapitalrücklage umfasst ein Volumen von 22.550.000,00 EUR der insgesamt 37.107.160,08 EUR (Stand: 31. Dezember 2012) betragenden gebundenen Kapitalrücklage und soll dazu dienen, das Eigenkapitalmanagement der Viscom AG zu flexibilisieren und derzeit gebundenes Kapital für zukünftige Dividendenzahlungen an die Aktionäre und/oder Aktienrückkaufprogramme verfügbar zu machen. Um die gebundene Kapitalrücklage in eine freie Kapitalrücklage zu wandeln, ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung durchzuführen. Der Betrag aus der ordentlichen Kapitalherabsetzung soll in voller Höhe in die freie Kapitalrücklage eingestellt werden.



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