Bezug nehmend auf die Stimmrechtsmitteilung vom 15. November 2021 (veröffentlicht am 16. November 2021) hat uns der Meldepflichtige Herr Guo Guangchang gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 25. November 2021 das Folgende mitgeteilt:
1. Dem Erwerb der Stimmrechte zugrundeliegende Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
(a) Die Stimmrechte an der Vita 34 AG ('Vita 34') wurden dem Meldepflichtigen infolge des Erwerbs der Stimmrechte an der Vita 34 durch die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG ('Hauck & Aufhäuser') zugerechnet. Hauck & Aufhäuser zeichnete und erwarb in der Funktion als Umtauschtreuhänder im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot der Vita 34 an die Aktionäre der PBKM einen Teil der von Vita 34 in diesem Zusammenhang als Gegenleistung neu auszugebenden Aktien. Der (mittelbare) Erwerb der Stimmrechte diente daher weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen. Hauck & Aufhäuser hat sämtliche dieser neuen Aktien zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bereits an die Berechtigten, d.h. die das Umtauschangebot annehmenden Aktionäre, weitergeleitet.
(b) Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an Vita 34 durch Kauf oder auf andere Weise zu erwerben.
(c) Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane von Vita 34 an.
(d) Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur von Vita 34 an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Für den Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigenmittel noch Fremdmittel eingesetzt. Der Erwerb erfolgte gegen Einbringung der zum Umtausch eingereichten Aktien der das Umtauschangebot annehmenden Aktionäre im Rahmen des Umtauschangebots.