Interne Untersuchungen der Vita 34 AG ergaben Unregelmäßigkeiten in einer ihrer Tochtergesellschaften bei einer begrenzten Anzahl biologischer Proben hinsichtlich medizinrechtlicher Anforderungen
Leipzig, 10. November 2023 – Aufgrund eines internen Hinweises hat die Vita 34 AG Ermittlungen bei einer kleinen Tochtergesellschaft durchgeführt. Diese ergaben bei weniger als 1.700 Nabelschnurblutproben mögliche Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Beachtung medizinrechtlicher Vorgaben. Das könnte dazu führen, dass die Proben für die medizinische Behandlung nicht zulässig sind oder eine zusätzliche Genehmigung für die Verwendung erforderlich ist. Die Anzahl der betroffenen Proben entspricht etwa 0,2 % aller von der Vita Gruppe gelagerten biologischen Proben. Proben von Kunden der Vita 34 AG sowie anderer Tochtergesellschaften sind nicht betroffen.
Die identifizierten möglichen Unregelmäßigkeiten betreffen zum einen die notwendige Qualifikation einer leitenden ärztlichen Person und zum anderen formale Fehler bei der Dokumentation von einem Teil der Proben, was Auswirkungen auf die Herstellungserlaubnis der Tochtergesellschaft haben könnte. Nach Einschätzung des Vorstands von Vita 34 ist jedoch die biologische Qualität der Proben durch diese regulatorischen Fragen nicht betroffen.
Ob ein möglicher finanzieller Schaden und in welchem Ausmaß entsteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Sollten sich die dargestellten Risiken im vollen Umfang realisieren, schätzt Vita 34 die mögliche finanzielle Belastung für die Tochtergesellschaft in den kommenden Jahren auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag.
Bei der Sachverhaltsaufklärung wird Vita 34 eng und transparent mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten.
Mitteilende Person: Jakub Baran (Vorstandsvorsitzender)
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