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EQS-Ad-hoc News vom 27.11.2023

Vita 34 AG: beschließt Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, Zusagen von Investoren

Vita 34 AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Vita 34 AG: beschließt Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, Zusagen von Investoren

27.11.2023 / 11:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Vita 34 AG beschließt Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, Zusagen von Investoren

 

Leipzig, den 27. November 2023 – Der Vorstand der Vita 34 AG (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen.

 

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 16.036.459,00 soll um bis zu 10 % durch die Ausgabe von bis zu 1.603.645 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien“) erhöht werden. Der Gesellschaft liegen Zusagen mehrerer Investoren vor, darunter auch die Großaktionärin der Gesellschaft AOC Health GmbH, sämtliche Neue Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung zu übernehmen. Der Platzierungspreis beträgt EUR 4,40 je Neue Aktie und liegt damit in Höhe von EUR 0,45 über dem aktuellen Börsenkurs der Vita 34-Aktie.

 

Die Neuen Aktien tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien (ISIN DE000A0BL849) und sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

 

Der erwartete Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von ca. EUR 7 Mio. soll für operative Zwecke und Investitionstätigkeiten verwendet werden.

 

Mitteilende Person: Dirk Plaga (Finanzvorstand)

 

 

DISCLAIMER

Diese Meldung ist eine Pflichtmitteilung nach Art. 17 MAR. Die Vita 34 AG ist allein verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung. Die enthaltenen Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.

 

VORBEHALT BEI ZUKUNFTSAUSSAGEN/KEINE PFLICHT ZUR AKTUALISIERUNG

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Vita 34 AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 

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Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Angebot noch um eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Vita 34 AG in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land. Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht.

Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der „Securities Act“) besteht. Die Wertpapiere der Vita 34 AG sind und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „Order“) fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die „Relevanten Personen“). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Das hierin erwähnte Angebot, das in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gemacht wird (jeweils ein „Relevanter Mitgliedstaat“) richtet sich nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 (e) der Prospektverordnung („Qualifizierte Anleger“). Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „Prospektverordnung“ die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG und umfasst auch die diesbezüglichen delegierten Verordnungen.

 

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

SONSTIGES

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