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DGAP-Ad-hoc News vom 11.03.2019

Vorstand und Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE schlagen Ausschüttung einer Sonderdividende vor

Wacker Neuson SE / Schlagwort(e): Dividende
Vorstand und Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE schlagen Ausschüttung einer Sonderdividende vor

11.03.2019 / 20:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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(München, 11. März 2019) Vorstand und Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE, München, haben heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2019 für die Verwendung des Bilanzgewinns für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 neben einer Dividende von 0,60 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,60 Euro) zusätzlich die Auszahlung einer Sonderdividende in Höhe von 0,50 Euro je Aktie vorzuschlagen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung entspricht dies einer Ausschüttung von insgesamt 1,10 Euro je Aktie. Bezogen auf 70.140.000 dividendenberechtigte Stückaktien beläuft sich die geplante Ausschüttungssumme auf rund 77,2 Mio. Euro.

Mit dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat sollen die Aktionäre sowohl am Erfolg des operativen Geschäftes im Geschäftsjahr 2018 als auch am außerordentlichen Ertrag aus dem Verkauf einer Immobiliengesellschaft des Konzerns teilhaben. Diese Immobiliengesellschaft hatte zuvor ein ehemaliges Betriebsgrundstück in München-Milbertshofen, welches nach dem erfolgten Neubau eines Forschungs- und Entwicklungszentrums am Standort Reichertshofen nicht mehr benötigt wurde, weiterentwickelt. Durch den Verkauf erzielte der Konzern im zweiten Quartal 2018 einen außerordentlichen Ergebnisbeitrag von 45,8 Mio. Euro nach Steuern.

Den vollständigen Geschäftsbericht 2018 wird der Konzern am 14. März 2019 veröffentlichen.

Ihr Ansprechpartner:

Wacker Neuson SE
Christopher Helmreich
Head of Investor Relations
Preußenstraße 41
80809 München
Tel. +49-(0)89-35402-427
christopher.helmreich@wackerneuson.com
www.wackerneusongroup.com
 


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