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DGAP-PVR News vom 09.11.2020

WashTec AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

WashTec AG
09.11.2020 / 10:30
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Mit Stimmrechtsmitteilung vom 5. November 2020 hat uns die EQMC Europe Development Capital Fund Plc ('EQMC SICAV') mitgeteilt, dass die EQMC SICAV am 30. Oktober 2020 die Schwelle von 10% der Stimmrechte an der WashTec AG ('WashTec') gemäß §§ 33, 34 WpHG überschritten hat.

In diesem Zusammenhang informierte EQMC SICAV uns gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG wie folgt:
 
  1. Der Erwerb der Stimmrechte an der WashTec dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
  2. Abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Situation von WashTec könnte die EQMC SICAV innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte erwerben.
  3. Es ist beabsichtigt, durch Meinungsäußerungen und/oder Beratungen Einfluss auf die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von WashTec zu nehmen.
  4. Abhängig vom Erfolg der laufenden Managementstrategie, den Marktbedingungen und den verfügbaren Transaktionsmöglichkeiten würde EQMC SICAV prüfen, ob den zuständigen Gremien von WashTec eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur oder der Dividendenpolitik vorgeschlagen wird.
Der Erwerb der Beteiligung von ca. 10,06% der Stimmrechte an WashTec durch die EQMC SICAV, der zur Überschreitung der vorgenannten Stimmrechtsmeldeschwelle führte, wurde aus Eigenmitteln finanziert.
 


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