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WESTGRUND Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 14.06.2012

Westgrund AG: Korrektur der Meldung vom 13. Juni 2012

Westgrund AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
14.06.2012 09:35

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG der Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Juni 2012
- Kapitalmaßnahme -

Die Gesellschaft hat gestern, am 13. Juni 2012, um 14:51 Uhr eine Ad-hoc-Mitteilung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung veröffentlicht, die über die Veröffentlichungsplattform der DGAP sowohl an elektronische Verbreitungssysteme als auch an deutsche und europäische Medien gesendet und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde.
In der Ad-hoc Mitteilung ist bezüglich des Nominalbetrags der Kapitalerhöhung folgendes angegeben:

'Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass die am 19. Dezember 2011 von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen nach Ablauf der Bezugsfrist am 12. Juni 2012 nunmehr in Höhe von EUR 7.267.197,00 durchgeführt wird.'
 
Aufgrund eines Redaktionsversehens ist der Nominalbetrag der Kapitalerhöhung irrtümlich mit EUR 7.267.197,00 angegeben. Der korrekte Nominalbetrag der Kapitalerhöhung beträgt dagegen EUR 7.268.197,00.
Remscheid, den 14. Juni 2012

Der Vorstand


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