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DGAP-Ad-hoc News vom 02.06.2016

WILEX AG: WILEX AG gibt Veränderung im Vorstand bekannt

WILEX AG  / Schlagwort(e): Personalie

02.06.2016 13:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

WILEX AG gibt Veränderung im Vorstand bekannt

München, 2. Juni 2016 - Die WILEX AG (ISIN DE000A11QVV0 / WL6 / FWB) gab heute bekannt, dass Prof. Dr. Andreas Pahl zum neuen Vorstand für Forschung und Entwicklung der WILEX AG ernannt wurde. Prof. Pahl wird dieses Amt mit sofortiger Wirkung übernehmen.

Prof. Dr. Andreas Pahl ist seit September 2012 als Chief Scientific Officer und Mitglied der Geschäftsführung bei der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma GmbH erfolgreich tätig und blickt auf 20 Jahre Erfahrung in der Forschung und Lehre zurück. Vor Heidelberg Pharma war er vier Jahre Head of Late Pharmacology bei Nycomed und Takeda Pharmaceuticals.
+++ Ende der Ad-Hoc-Mitteilung +++

Über WILEX
Die WILEX AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das die klinischen Entwicklungsaktivitäten am Standort München eingestellt hat und nunmehr als Konzernmutter Holdingaufgaben übernimmt. Der Fokus der Forschung und Entwicklung liegt auf dem operativen Geschäft der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma GmbH in Ladenburg, die vor allem die innovative ADC- Plattformtechnologie für Antikörper-Amanitin-Konjugate (ATAC-Technologie) weiterentwickelt und präklinische Serviceleistungen in den Bereichen Wirkstoffforschung und -entwicklung anbietet. WILEX verfügt über die diagnostischen und therapeutischen Produktkandidaten REDECTANE(R) und RENCAREX(R), die zur Auslizenzierung und Weiterentwicklung in Phase III für externe Partner zur Verfügung stehen. Die WILEX AG ist notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse: ISIN DE000A11QVV0 / WKN A11QVV / Symbol WL6. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.wilex.com.
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Dieser Text enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf den Geschäftsbereich der Gesellschaft beziehen und die sich durch den Gebrauch von zukunftsgerichteter Terminologie wie etwa "schätzt", "glaubt", "erwartet", "könnte", "wird", "sollte", "zukünftig", "möglich" oder ähnliche Ausdrücke oder durch eine allgemeine Darstellung der Strategie, der Pläne und der Absichten der Gesellschaft auszeichnen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die bewirken könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse des Geschäftsbetriebes, die Finanzlage, die Ertragslage, die Errungenschaften oder auch die Ergebnisse des Sektors erheblich von jeglichen zukünftigen Ergebnissen, Erträgen oder Errungenschaften unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder vorausgesetzt werden. Angesichts dieser Unwägbarkeiten, werden mögliche Investoren und Partner davor gewarnt, übermäßiges Vertrauen auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu stützen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.

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