Die Herren Daniel, Jonas und David Hopp und die Daniel Hopp Familienstiftung haben uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 27.11.2017 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 %-Schwelle vom 25.11.2017 über Folgendes informiert:
- Die Meldepflichtigen streben ein langfristiges strategisches Engagement beim Emittenten an und sind nicht an der Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne interessiert.
- Die Meldepflichtigen beabsichtigen nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, sind aber grundsätzlich an einer Weiterentwicklung des Emittenten interessiert, weshalb sie sich bietende strategische Optionen, die das Unternehmen und/oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüfen und dabei gegebenenfalls auch Änderungen der eigenen Beteiligung sowie - im Fall sich bietender Gelegenheiten - gegebenenfalls auch Zukäufe abwägen werden.
- Die Meldepflichtigen möchten eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten wahrnehmen.
- Die Meldepflichtigen streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an, wobei auch hier gilt, dass sie grundsätzlich an einer Weiterentwicklung des Emittenten interessiert sind, weshalb sie sich bietende strategische Optionen, die das Unternehmen und/oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüfen und dabei gegebenenfalls auch Änderungen der Kapitalstruktur abwägen werden.
- Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel, die die Meldepflichtigen zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt haben.