Wincor Nixdorf AG: Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien/Berichtigungsaktien - Aktienrückkauf zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen Die Wincor Nixdorf AG setzt voraussichtlich am 22. März 2007 die von der Hauptversammlung (29. Januar 2007) beschlossene Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien im Verhältnis 1:1 um. Zudem hat der Vorstand beschlossen, eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen zurückzukaufen. Die Kapitalerhöhung ist mit der nun erfolgten Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden. Damit erhält jeder Aktionär, der am 21. März 2007 nach Börsenschluss Aktien der Gesellschaft hält, am 22. März 2007 für jede gehaltene Aktie zusätzlich eine neue Aktie zugeteilt („Berichtigungsaktie“). Die Berichtigungsaktien werden durch die Depotbanken den Depots der Wincor Nixdorf-Aktionäre automatisch gutgeschrieben. Ziel der durchgeführten Kapitalerhöhung ist es, einen anlegerfreundlicheren Aktienkurs zu erreichen, der den Handel mit Wincor Nixdorf-Aktien erleichtert. Mit der Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien hat sich das Grundkapital von derzeit 16.542.494,--€ auf 33.084.988,--€ erhöht. Insgesamt werden dementsprechend 16.542.494 Berichtigungsaktien ausgegeben. Damit verdoppelt sich die Zahl der ausgegebenen Wincor Nixdorf-Aktien. Neben den alten Aktien gewährt auch jede Berichtigungsaktie dem Inhaber ein Stimmrecht. Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2006/2007, das bedeutet ab dem 1. Oktober 2006, voll gewinnberechtigt. Aktienrückkauf zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen Darüber hinaus hat der Vorstand der Wincor Nixdorf AG am 14. März 2007 beschlossen, ab dem 15. März 2007 bis zu 185.000 Stückaktien der Gesellschaft an der Börse zurückzukaufen. Er macht damit von der entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 29. Januar 2007 Gebrauch. Die vorgenannte Anzahl der zurückzukaufenden eigenen Aktien erhöht sich aufgrund der oben genannten Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien auf 370.000 Stückaktien. Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 5 % vom Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb der Aktien nach oben oder unten abweichen. Die zurückzukaufenden Aktien sind zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Aktienoptionen bestimmt, die aufgrund der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, sonstige Führungskräfte oder Mitarbeiter ausgegeben worden sind oder ausgegeben werden. |