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DGAP-Ad-hoc News vom 16.12.2021

windeln.de SE: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Verlustanzeige gemäß § 92 AktG sowie zur Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung

windeln.de SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
windeln.de SE: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Verlustanzeige gemäß § 92 AktG sowie zur Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung

16.12.2021 / 12:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 16. Dezember 2021: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de", "Gesellschaft" oder "Unternehmen"; ISIN DE000WNDL201 und DE000WNDL227) teilt mit, dass Vorstand und Aufsichtsrat heute beschlossen haben, eine außerordentliche Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung einzuberufen. Der Vorstand wird dieser Hauptversammlung zum einen den bereits kommunizierten, nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmenden Eintritt des Verlusts in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft anzeigen. Zum anderen werden Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären vorschlagen, eine Kapitalherabsetzung zu beschließen, die in zwei Schritten durchzuführen sein soll: Erstens soll das Grundkapital durch Einziehung von zwei Aktien im vereinfachten Verfahren herabgesetzt werden. Zweitens soll die Hauptversammlung eine ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 zum Zwecke der Deckung von Verlusten beschließen. Darüber hinaus soll eine Erhöhung des herabgesetzten oder - falls die Kapitalherabsetzung nicht von der Hauptversammlung beschlossen werden sollte - des bestehenden Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Wahrung der Bezugsrechte der Aktionäre mit einem angestrebten Bruttoemissionserlös von EUR 7.000.000,00 beschlossen werden. Die Bezugsfrist soll zeitnah nach Eintragung der vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung in das Handelsregister beginnen. Falls die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung nicht beschlossen werden sollte, soll die Bezugsfrist zeitnah nach der Hauptversammlung beginnen. Details zum Bezugspreis, zu der konkreten Anzahl der im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung maximal auszugebenden neuen Aktien und zum Bezugsverhältnis werden vor Beginn der Bezugsfrist mitgeteilt.

Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren erhebliche bilanzielle Verluste verzeichnet. Die Gesellschaft strebt jedoch weiterhin an, die Gewinnschwelle auf Basis des bereinigten EBIT auf Konzernebene im Geschäftsjahr 2022 zu erreichen. Ziel der von Vorstand und Aufsichtsrat vorzuschlagenden Kapitalmaßnahmen ist vor diesem Hintergrund die Deckung des für das Geschäftsjahr 2022 ermittelten zusätzlichen Finanzierungsbedarfs der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.000.000,00 bis zu EUR 7.000.000,00, um die Zahlungsfähigkeit für das Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen bzw. ausreichende Liquiditätspuffer zu haben und den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Darüber hinaus wird der außerordentlichen Hauptversammlung die Beschlussfassung über eine Verkleinerung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder vorgeschlagen werden.

Die vollständige Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung von windeln.de, einschließlich der Tagesordnung, wird voraussichtlich am oder um den 20. Dezember 2021 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse https://corporate.windeln.de/investor-relations/ veröffentlicht.


Kontakt:
Legal
Daniel Panajotow
Telefon: +49 (89) 41 61 71 52 62
Email: investor.relations@windeln.de

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