Nakiki SE gibt bekannt, dass im Rahmen einer Prozessfinanzierungsanfrage eine Forderung in Höhe von ca. 30 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Lieferung von Corona-Masken während der Corona-Pandemie geprüft wird. Das mögliche Optionsvolumen, also der Betrag, der bei Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages sowie Prozessgewinn der Gesellschaft (bzw. der finanzierenden Tochtergesellschaft) zusteht, beträgt bis zu 15 Millionen Euro.
Im Zusammenhang mit der Lieferung von Corona-Masken wurde allein die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, mehr als 100 Mal mit einem Streitwert von mehr als 1 Milliarde Euro, verklagt. Laut Presseberichterstattung wurden einige solcher Verfahren mit einem Vergleich, der eine teilweise Zahlung beinhaltet, beendet.
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