United Power Technology erwartet Wachstum in 2012 trotz schwächeren Q1-Ergebnissen United Power Technology AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis 11.05.2012 14:14 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Eschborn, 11. Mai 2012 - Vor dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Marktbedingungen ist der Umsatz der United Power Technology Group in den ersten drei Monaten 2012 um 7,9 % auf EUR 19,4 Mio. gesunken (Vorjahr: EUR 21,1 Mio.). Die EBIT-Marge sank auf 12,2 % (Vorjahr: um IPO-Kosten bereinigte EBIT-Marge von 19,7 %). Dennoch behält United Power sein Ziel für das Gesamtjahr 2012 mit einem Umsatzwachstum von rund 10 % und einer im Vergleich zum Vorjahr etwas geringeren EBIT-Marge bei, obwohl die Abwärtsrisiken gestiegen sind. Dies setzt einen stabilen EUR/RMB-Wechselkurs und eine Verbesserung des Geschäftsumfelds im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres voraus. Eine Abschwächung des globalen Wirtschaftswachstums - das insbesondere Europa, China und Nordamerika betrifft - würde Umsatz und Ergebnis des Unternehmens weiter belasten. Der Rückgang der Umsatzerlöse ist auf die andauernde Konjunkturschwäche in Europa und die restriktive Politik auf dem Heimatmarkt des Unternehmens zurückzuführen. Diese beiden regionalen Märkte sind im Hinblick auf den Umsatz mit Endkunden die wichtigsten Absatzgebiete. Die United Power Group erzielte ein EBIT von EUR 2,4 Mio., ein Rückgang von 42,8 % im Vergleich mit dem bereinigten EBIT des ersten Quartals 2011 (EUR 4,1 Mio.). Das EBIT wurde durch höhere Umsatzkosten durch die Aufwertung des RMB, der inländischen Inflation sowie durch erhöhte Abschreibungen auf Sachanlagen beeinflusst. Im Vergleich mit dem Ende des Geschäftsjahrs 2011, stiegen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 17,7 % auf EUR 31,8 Mio. Die Summe des Eigenkapitals verringerte sich leicht um 0,4 % auf EUR 91,1 Mio. zum Ende des ersten Quartals 2012. Die Eigenkapitalquote blieb mit 81,2 % zum 31. März 2012 gegenüber 81,9 % zum 31. Dezember 2011 weitgehend unverändert. Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Der Zwischenbericht zum ersten Quartal 2012 der United Power Technology AG wird am 14. Mai 2012 veröffentlicht. Über United Power Technology Group Die United Power Technology Group entwirft, entwickelt, fertigt und vertreibt Motoren sowie ein umfangreiches Sortiment an motorbetriebenen Stromgeräten, einschließlich Generatoren, Outdoor-Stromaggregate und Komponenten. Die wichtigsten Produkte umfassen Generatoren für Privathaushalte sowie gewerblich genutzte Generatoren, die derzeit in mehr als 45 Länder weltweit vertrieben werden. Die operativen Unternehmen der United Power Technology Group wurden nach chinesischem Recht gegründet und sind in Fuzhou und Shanghai ansässig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Kirchhoff Consult AG Dr. Kay Baden Tel.: +49 40 60 91 86 39 Fax: +49 40 60 91 86 60 baden@kirchhoff.de oder besuchen Sie: www.unitedpower.de.com Disclaimer Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der United Power Technology AG dar. Die Aktien wurden bereits verkauft. Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der United Power Technology AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder (ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'), oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden). 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