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DGAP-Ad-hoc News vom 22.07.2019

YOC AG: Bußgeldverfahren der BaFin

YOC AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
YOC AG: Bußgeldverfahren der BaFin

22.07.2019 / 17:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bußgeldverfahren der BaFin

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 22. Juli 2019, 16.55 Uhr MEZ - Die YOC AG (Frankfurt, Prime Standard, ISIN DE0005932735; nachstehend auch Gesellschaft genannt) hat heute davon Kenntnis erlangt, dass die BaFin ein Bußgeldverfahren gegen die Gesellschaft betreibt. Hintergrund ist eine in den Halbjahresfinanzberichten 2016 und 2017 nicht enthaltene Versicherung der Geschäftsführung nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 des Handelsgesetzbuches. Die Richtigkeit des Zahlenwerks der Halbjahresabschlüsse sowie der betreffenden Jahresabschlüsse als solche steht nicht in Frage. Die Höhe eines möglichen Bußgelds steht noch nicht fest, wird aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zu berücksichtigen haben. Die YOC AG wird mit der BaFin bei der Aufarbeitung des Vorgangs zusammenarbeiten.

Mitteilende Person: Dirk-Hilmar Kraus, Vorstand

Kontakt

YOC AG
Investor Relations
Greifswalder Str. 212
10405 Berlin
Tel.: +49-30-726162-0

ir@yoc.de
www.yoc.com

 


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