BEKANNTMACHUNG NACH ART. 5 ABS. 1 LIT. B) UND ABS. 3 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 SOWIE ART. 2 ABS. 3 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUF - 8. ZWISCHENMELDUNG
BERLIN, 28. Juni 2021 // Vom 21. Juni 2021 bis einschließlich 25. Juni 2021 wurden insgesamt 100.307 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufsprogramms der Zalando SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 5. Mai 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 7. Mai 2021 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs in EUR |
22. Juni 2021 |
17.198 |
99,46913 |
23. Juni 2021 |
42.167 |
99,45469 |
25. Juni 2021 |
40.942 |
102,14270 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Website der Gesellschaft unter https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf veröffentlicht.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 7. Mai 2021 bis einschließlich 25. Juni 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.197.189 Stück.
Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut über die Börse durchgeführt.
Zalando SE
Der Vorstand