Quasi-Ad-Hoc-Mitteilung
der
SiC Processing GmbH,
Hirschau
(ISIN DE000A1H3HQ1)
Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem. §§ 285, 208 InsO
Hirschau, 26. März 2013 - Der Sachwalter der SiC Processing GmbH, Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, hat heute dem Amtsgericht Amberg gemäß §§ 285, 208 InsO die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Damit müssen zunächst Altmasseverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden. Dieser Schritt eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, ihren vertraglichen Verpflichtungen aus Dienstleistungs-, Liefer- und Arbeitsverträgen etc. nachzukommen und die daraus resultierenden Neumasseverbindlichkeiten zu bezahlen.
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Über die SiC Processing GmbH:
Die SiC Processing ist führender Anbieter für die Aufbereitung gebrauchter Sägesuspension (= Slurry) aus der Photovoltaik- und Halbleiter-Industrie. In nur elf Jahren hat sich die SiC Processing Gruppe als weltweit führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Aufbereitung gebrauchter Sägesuspension (Slurry) etabliert. Die Produktionsstandorte befinden sich in Deutschland, China und USA. In Italien betreibt SiC Processing ein Vertriebsbüro, der Standort Norwegen wurde Mitte 2012 nach der Insolvenz des norwegischen Kunden stillgelegt. Aktuell sind 617 Mitarbeiter (Stand Ende Februar 2013) in der Gruppe beschäftigt. Neben dem Mehrheitseigner Nordic Capital Fund VII ist die Gründerfamilie mit 25 Prozent am Unternehmen beteiligt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sic-processing.com.
Ansprechpartner für Pressefragen:
Markus Kreuzer
Head of Marketing and Communications
Telefon: 0049 (0) 9622 - 70 39 273
E-Mail: markus.kreuzer@sic-processing.de
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