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DGAP-News News vom 03.09.2013

GRAND CITY PROPERTIES S.A.: Anteil von 90,6% der Wandelanleihen 2012-2017 umgewandelt

Grand City Properties S.A., / Schlagwort(e): Anleihe

03.09.2013 / 17:03


GRAND CITY PROPERTIES S.A.: Anteil von 90,6% der Wandelanleihen 2012-2017 umgewandelt

Einzug der noch ausstehenden Wandelanleihen durch das Unternehmen

Luxemburg / Berlin, 3. September 2013 - Grand City Properties S.A. (das 'Unternehmen') hat weitere Wandlungserklärungen für seine Wandelanleihen (Serie A, XS0839410221, WKN A1HBF8) (die 'Wandelanleihen') erhalten, welche 9,9 Mio. Euro der Wandelanleihen entsprechen. Damit sind Wandelanleihen im Nennwert von insgesamt 90,6 Mio. Euro in Eigenkapitalanteile am Unternehmen umgewandelt worden.

Nach den jüngsten Wandlungen hat sich das ausgegebene Aktienkapital des Unternehmens um 9,9 Mio. Euro erhöht, bei einer gleichzeitigen Verringerung der Verbindlichkeiten um denselben Betrag. Insgesamt wurden Anleihen im Wert von 90,6 Mio. Euro umgewandelt. Aufgrund der jüngsten Wandlungen hat das Unternehmen 2.457.000 neue Aktien ausgegeben, wodurch sich die Gesamtzahl der aufgrund von Wandlungen ausgegebenen neuen Aktien auf 22.650.000 Stück beläuft. Die Zahl der vom Unternehmen zum Zeitpunkt dieser Meldung insgesamt ausgegebenen Aktien beträgt 86.150.000.

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch Wandelanleihen im Wert von 9.400.000 Euro aus.

Gemäß den Bedingungen der Wandelanleihen hat das Unternehmen beschlossen, sein Recht zur Einziehung der ausstehenden Wandelanleihen auszuüben, und den Inhabern der Wandelanleihen heute eine entsprechende formelle Benachrichtigung zugesandt. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung können die Inhaber der Wandelanleihen beschließen entweder (i) ihr Recht zur Umwandlung der Wandelanleihen auszuüben oder (ii) keine Maßnahmen zu ergreifen, woraufhin ihre Wandelanleihen am optionalen Tilgungstermin, 18. Oktober 2013, eingezogen werden.

Nach vollständiger Tilgung oder Wandlung der verbleibenden Wandelanleihen erlöschen sämtliche Verpflichtungen des Unternehmens die Wandelanleihen betreffend.


Über Grand City Properties
Grand City Properties (Entry Standard; ISIN: LU0775917882) konzentriert sich auf Investitionen in Wohnimmobilien in Deutschland, vor allem in großen städtischen Ballungsräumen. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Gros der erworbenen Objekte im eigenen Bestand zu halten. Effiziente Management Tools ermöglichen eine nachhaltige und zielorientierte Bewirtschaftung der Immobilien. Das Unternehmen wertet die Objekte durch gezielte Modernisierung auf und betreibt ein intensives Mietermanagement. Das Immobilienportfolio des Unternehmens zählt einschließlich kürzlich erfolgter Neuabschlüsse rund 16.000 Einheiten mit einer vermietbaren Fläche von mehr als 1,3 Mio. m². Im ersten Halbjahr 2013 hat Grand City Properties einen Überschuss von 58 Mio. Euro erziehlt (36,7 Mio. Euro zum 30. Juni 2012 und 93 Mio. Euro für das Gesamtjahr 2012). Seit Mai 2012 ist Grand City Properties im Börsensegment Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Weitere Informationen: www.grandcityproperties.com.

Pressekontakt:
Dariusch Manssuri
IR.on AG
T: +49 (0) 221 9140 975
E: dariusch.manssuri@ir-on.com

Kontakt:
Kathrin Behlau
Grand City Properties S.A.
T: +49 (30) 887088183
E: anleihe@grandcityproperties.com
www.grandcityproperties.com

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Diese Presseinformation stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen der Grand City Properties S.A. dar. Das Angebot von Schuldverschreibungen der Grand City Properties S.A. muss ausschließlich auf Grundlage des von der luxemburgischen Wertpapieraufsicht CSSF gebilligten Wertpapierprospektes erfolgen, der auf der Internetseite unter www.grandcityproperties.com/anleihe veröffentlicht ist. Diese Presseinformation ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Presseinformation genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act') definiert) nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs der in dieser Presseinformation genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Kanada, Australien und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren.



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