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DGAP-Ad-hoc News vom 11.07.2014

SolarWorld AG erzielt Einigung mit weiterem wichtigen Rohstofflieferanten

SolarWorld AG / Schlagwort(e): Vertrag/Sonstiges
11.07.2014 14:42

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Nach erfolgreichen Verhandlungen mit einem weiteren wichtigen Rohstofflieferanten ist es der SolarWorld AG gelungen, ihre langfristigen Lieferbeziehungen auch mit diesem Partner auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen und die Versorgungssicherheit des Konzerns mit dem Rohstoff Silizium zu wettbewerbsfähigen Konditionen zu stärken.
Die heute erzielte positive Einigung wird seitens der SolarWorld AG zu einer bilanziellen Neubewertung der geleisteten Anzahlungen bzw. Rückforderungsansprüche gegenüber dem Rohstofflieferanten führen. Das Ergebnis der SolarWorld AG für das Geschäftsjahr 2014 wird infolgedessen voraussichtlich mit einem nicht cash-wirksamen Sondereffekt in niedriger zweistelliger Millionenhöhe belastet, der sich im Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) widerspiegeln wird. Auf die zukünftige Liquidität des SolarWorld-Konzerns hat diese Vereinbarung positive Auswirkungen.

Eine entsprechende Anpassung des für 2014 prognostizierten EBITDA bereinigt um die positiven Sondereffekte aus der finanziellen Restrukturierung und der Erstbilanzierung der Vermögenswerte der Bosch Solar Energy AG wird im Halbjahresbericht 2014 durchgeführt.

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