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DGAP-Ad-hoc News vom 22.08.2014

DF Deutsche Forfait AG: Abschlussprüfer erteilt Versagungsvermerk für den Jahres- und Konzernabschluss 2013

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
22.08.2014 19:31

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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DF Deutsche Forfait AG: Abschlussprüfer erteilt Versagungsvermerk für den Jahres- und Konzernabschluss 2013

Köln, 22.08.2014 - Heute wurde dem Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE0005488795) von ihrem Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mitgeteilt, dass dieser einen Versagungsvermerk für den Jahres- und Konzernabschluss 2013 erlässt.
Nach Aussage des Abschlussprüfers kann aufgrund der außergewöhnlichen Gesamtsituation im Zusammenhang mit der andauernden Notierung der DF Deutsche Forfait AG auf der OFAC Sanktionsliste nicht beurteilt werden, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist. Aufgrund der Bedeutung des dargestellten Prüfungshemmnisses wird der Bestätigungsvermerk versagt.
Die DF Deutsche Forfait AG arbeitet weiterhin mit Hochdruck daran, die Streichung von der Sanktionsliste zu erreichen, um die Gesellschaft schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu machen.
Mit Erlass des Versagungsvermerks durch BDO wird der Aufsichtsrat über das weitere Verfahren zur Feststellung und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2013 entscheiden.

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