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UNIPROF Real Estate Holding AG

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DGAP-IRE News vom 02.10.2014

Zwischenmitteilung der UNIPROF Real Estate Holding AG für den Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2014

UNIPROF Real Estate Holding AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
02.10.2014 12:44

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der UNIPROF Real Estate Holding AG wurde mit Beschluss vom 30.06.2003 des Amtsgerichts Stuttgart mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig und überschuldet.

Im dritten Quartal 2014 hat die Gesellschaft keinei Geschäftstätigkeit entwickelt, die zu einer Verbesserung der Vermögensverhältnisse führt. Dieselbe Situation wird auch für das vierte Quartal 2014 erwartet.
Es ist geplant, die laufende Liquidation bzw. Abwicklung der Gesellschaft fortzusetzen mit dem Ziel der Löschung der Gesellschaft. Es wird kein Abwicklungserlös erwartet.

Diese Mitteilung erfolgt trotz Insolvenzablehnung mangels Masse lediglich aufgrund gesetzlicher Vorschriften.

Stuttgart, den 02.10.2014

Oliver Heller
-Abwickler-



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Unternehmen:  UNIPROF Real Estate Holding AG
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