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DGAP-PVR News vom 05.01.2015

RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RWE Aktiengesellschaft 

05.01.2015 13:54

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die BlackRock, Inc., New York, NY, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24. Dezember 2014 Folgendes mitgeteilt:

Der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc. an der RWE AG hat am 22. Dezember 2014 den Schwellenwert von 5% der Stimmrechte überschritten und betrug an diesem Tag 5,04 % der Stimmrechte (29.008.860 Stimmrechte). 2,22% der Stimmrechte (12.753.591 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,0001 % der Stimmrechte (470 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. 3,12 % der Stimmrechte (17.987.701 Stimmrechte) werden ihr gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden.


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Der Vorstand



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