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DGAP-Ad-hoc News vom 20.01.2015

Lotto24 AG: Verlängerung der Werbeerlaubnis

Lotto24 AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

20.01.2015 13:04

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Lotto24 AG: Verlängerung der Werbeerlaubnis

(Hamburg, 20. Januar 2015) Die Lotto24 AG hat am 20. Januar 2015 die Verlängerung ihrer Werbeerlaubnis erhalten. Damit ist das Unternehmen berechtigt, weitere zwei Jahre - bis zum 12. März 2017 - bundesweit im Internet und TV für den Online-Vertrieb staatlicher Lotterien zu werben und so die Erweiterung des Kundenstamms voranzutreiben. Die in der Erlaubnis enthaltenen Beschränkungen - unter anderem für E-Mail-Werbung, Rabatthöhen sowie Werbung in sozialen Netzwerken - gelten weitgehend fort. Lotto24 geht davon aus, dass diese Restriktionen die Geschäftstätigkeit nicht signifikant beschränken und in gleicher Weise für direkte Wettbewerber gelten werden. Die Verlängerung der Werbeerlaubnis und die hiermit fortbestehende Rechtssicherheit sind Grundlage für den geplanten Ausbau der Geschäftstätigkeit sowie des Marktanteils.


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Internet:     www.lotto24-ag.de
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