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DGAP-PVR News vom 27.03.2015

LEG Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

LEG Immobilien AG 

27.03.2015 17:05

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



LEG Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung



1.
BlackRock, Inc., Wilmington, DE, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der LEG Immobilien AG, Düsseldorf, Deutschland am 20.03.2015 die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,32% (das entspricht 5.888.202 Stimmrechten) betragen hat.

2,79% der Stimmrechte (das entspricht 1.589.646 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
0,0002% der Stimmrechte (das entspricht 89 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

7,73% der Stimmrechte (das entspricht 4.413.043 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

Hinweis: Der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte entspricht nicht zwingend der Summe der einzelnen Zurechnungsbestände. Dies resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe mehrfach zugerechnet werden.

2.
BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der LEG Immobilien AG, Düsseldorf, Deutschland am 20.03.2015 die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,32% (das entspricht 5.888.202 Stimmrechten) betragen hat.

2,79% der Stimmrechte (das entspricht 1.589.646 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
0,0002% der Stimmrechte (das entspricht 89 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

7,73% der Stimmrechte (das entspricht 4.413.043 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

Hinweis: Der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte entspricht nicht zwingend der Summe der einzelnen Zurechnungsbestände. Dies resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe mehrfach zugerechnet werden.

3.
BlackRock Financial Management, Inc., Wilmington, DE, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der LEG Immobilien AG, Düsseldorf, Deutschland am 20.03.2015 die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,32% (das entspricht 5.888.202 Stimmrechten) betragen hat.

2,79% der Stimmrechte (das entspricht 1.589.646 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
0,0002% der Stimmrechte (das entspricht 89 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

0,25% der Stimmrechte (das entspricht 140.912 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
7,64% der Stimmrechte (das entspricht 4.360.606 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

Hinweis: Der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte entspricht nicht zwingend der Summe der einzelnen Zurechnungsbestände. Dies resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe mehrfach zugerechnet werden.

4.
BlackRock Investment Management (UK) Limited, London, England und Wales, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der LEG Immobilien AG, Düsseldorf, Deutschland am 20.03.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,17% (das entspricht 2.949.503 Stimmrechten) betragen hat.
1,20% der Stimmrechte (das entspricht 682.602 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
3,97% der Stimmrechte (das entspricht 2.266.901 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
1,85% der Stimmrechte (das entspricht 1.058.384 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

Hinweis: Der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte entspricht nicht zwingend der Summe der einzelnen Zurechnungsbestände. Dies resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe mehrfach zugerechnet werden.



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