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DGAP-Ad-hoc News vom 30.03.2015

MOLOGEN AG legt Bezugspreis für Kapitalerhöhung auf EUR 5,00 fest

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
30.03.2015 20:44

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


MOLOGEN AG legt Bezugspreis für Kapitalerhöhung auf EUR 5,00 fest
Berlin, 30. März 2015 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/WKN 663720) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die am 24. März 2015 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre auf EUR 5,00 festgelegt.
Die Gesellschaft rechnet damit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich im Laufe des 31. März 2015 einen Wertpapierprospekt mit ausführlichen Informationen und Risikohinweisen zum Bezugsangebot billigen wird. Nach erfolgter Billigung durch die BaFin wird die Gesellschaft den Wertpapierprospekt unverzüglich auf der Internetseite der MOLOGEN AG veröffentlichen.
DISCLAIMER
Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der MOLOGEN AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Anlageentscheidungen hinsichtlich der Aktien oder anderer Wertpapiere der MOLOGEN AG sollten nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der nach Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der MOLOGEN AG kostenlos erhältlich sein wird.

Diese Mitteilung beinhaltet kein und stellt kein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an oder gegenüber Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar, soweit ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung gegenüber diesen Personen oder in diesen Ländern unzulässig ist. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("U.S. Securities Act") registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dass diese Wertpapiere gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften oder die Staatsbürgerschaft dieser Länder innehabenden Personen oder für Rechnung oder zugunsten solcher Personen angeboten oder verkauft werden.
Das Angebot und der Verkauf der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act oder gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften von Australien, Canada oder Japan registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.



Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Kontakt

Claudia Nickolaus
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Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
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