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DGAP-Ad-hoc News vom 21.04.2015

OSRAM Licht AG: Vorstand beabsichtigt rechtliche Verselbstständigung des Lampengeschäfts der Allgemeinbeleuchtung

OSRAM Licht AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
21.04.2015 16:51

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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München, 21 April 2015

Der Vorstand der OSRAM Licht AG beabsichtigt auf Basis seiner Beratungen vom 15. April 2015, das Lampengeschäft der Allgemeinbeleuchtung zu verselbstständigen. Dazu gehören die traditionellen wie auch die LED-basierten Leuchtmittel der heutigen Business Units CLB und LLS. Diese Maßnahme soll dem Aufsichtsrat in seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung am 28. April 2015 vorgelegt werden.

Im Geschäftsjahr 2013/14 wurden mit diesem Geschäft weltweit rund 2 Milliarden Euro Umsatz erzielt. Mit der Verselbstständigung soll die Grundlage für eine Weiterentwicklung dieses Geschäfts, auch unter Einbeziehung von Partnern, geschaffen werden.


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Erläuterung 

Dieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige OSRAM betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des OSRAM-Managements. Sie unterliegen daher einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von OSRAM liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse von OSRAM. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen von OSRAM wesentlich von den Angaben zu künftigen Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in den zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegeben oder aufgrund früherer Trends erwartet werden.


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